Wer jetzt als Versicherungsvermittler oder Finanzanlagenvermittler arbeiten will, benötigt eine Erlaubnis des Gewerbeamtes. Die Vorschriften für den Versicherungsfachmann ergeben sich aus Paragraph 34 d der GewO. Der Finanzanlagenfachmann (IHK) wird in Paragraph 34f der GewO ausgeführt. Die Bedingung hierbei ist es, dass der Antragsteller die erforderliche Sachkunde für die praktische Berufsausübung hat. Hierzu werden in der Prüfung Prüfungsfragen am Computer durchlaufen.
Zur Vorbereitung auf die computergestützte IHK Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann oder Finanzanlagenfachmann muss kein Lehrgang vor Ort und kein bestimmtes Vorbereitungsseminar bewältigt werden. Die Vorbereitung auf die Prüfung kann in eigener Verantwortung erfolgen. Die Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer zum Versicherungsfachmann oder Finanzanlagenfachmann kann mit dem optimalen Unterlagensatz und einer Zeit zur Vorbereitung von 8 bis 25 Wochen erfolgreich bestanden werden. Prüfungsfragen zur Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer zum Versicherungsfachmann bzw. zum Finanzanlagenfachmann sind für Berater grundlegend, die die Gewerbeerlaubnis nach § 34d oder 34f GewO erhalten werden. In einer Sachkundeprüfung vor der IHK werden in der Klausur viele Prüfungsfragen getestet. Da das Versicherungsvertragsgesetz häufig juristisch angepasst wird, sind neue Prüfungsfragen zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung äußerst essenziell.
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Montag, 16. September 2013
Sicher durch den Prüfungsdschungel zum Versicherungsfachmann und Finanzanlagenfachmann
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